Ab 1. Oktober laufen Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen:

Wie jedes Jahr verrechnet die Finanz ab Oktober Zinsen auf Nachzahlungen für das Vorjahr aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Derzeit beträgt der Zinssatz 1,88 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober und endet mit der Erstellung des Bescheides.

Zinsen werden nur dann fällig, wenn sie 50 Euro übersteigen. Damit kann sich durch den niedrigen Zinssatz auch ein längerer zinsenfreier Zeitraum ergeben:

Abgaben-schuld in Euro keine Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis
1.000 27.05.2017
2.000 28.01.2016
4.000 30.05.2015
6.000 10.03.2015
8.000 29.01.2015
10.000 05.01.2015
15.000 03.12.2014
20.000 17.11.2014
50.000 19.10.2014

Um Zinsen zu vermeiden, können Sie beim Finanzamt eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung leisten. Die Überweisung muss mit Verrechnungsanweisung E 1-12/2013 (Einkommensteuer) bzw. K 1-12/2013 (Körperschaftsteuer) erfolgen.

Wichtig: Überweisen Sie einige Tage vor dem Ende der zinsenfreien Tage, sonst besteht die Gefahr, dass Zinsen vorgeschrieben werden, wenn auch nur ein Tag überschritten wird.

Tipp: Der Zinssatz für die Anspruchszinsen beträgt derzeit nur 1,88 Prozent pro Jahr. Es kann daher günstiger sein, den Kredit beim Finanzamt auszunutzen als bei der Hausbank.