Ab 1. Oktober laufen Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen:

Wie jedes Jahr verrechnet die Finanz ab Oktober Zinsen auf Nachzahlungen für das Vorjahr aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Derzeit beträgt der Zinssatz 1,38 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober und endet mit der Erstellung des Bescheides.

Zinsen werden nur dann fällig, wenn sie 50 Euro übersteigen. Damit kann sich durch den niedrigen Zinssatz auch ein längerer zinsenfreier Zeitraum ergeben:

Abgabenschuld in Euro keine Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis
1.000 14.05.2021
2.000 23.07.2019
4.000 26.08.2018
6.000 08.05.2018
8.000 14.03.2018
10.000 09.02.2018
15.000 27.12.2017
20.000 05.12.2017
50.000 26.10.2017

Um Zinsen zu vermeiden, können Sie beim Finanzamt eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung leisten. Die Überweisung muss mit Verrechnungsanweisung E 1-12/2016 (Einkommensteuer) bzw. K 1-12/2016 (Körperschaftsteuer) erfolgen.

Wichtig: Überweisen Sie einige Tage vor dem Ende der zinsenfreien Tage, sonst besteht die Gefahr, dass Zinsen vorgeschrieben werden, wenn auch nur ein Tag überschritten wird.

Tipp: Der Zinssatz für die Anspruchszinsen beträgt derzeit nur 1,38 Prozent pro Jahr. Es kann daher günstiger sein, den Kredit beim Finanzamt auszunutzen als bei der Hausbank.