Ziviltechniker müssen bis 30.6.2013 die Abfindung der Anwartschaft für Lebensgemeinschaften sowie den Nachkauf von Beitragszeiten melden.

Abfindung von Lebensgemeinschaften

Da es im neuen Pensionssystem keine Hinterbliebenenpension für Lebensgefährten gibt, können Ziviltechniker bereits gesammelte Anwartschaften auf eine Ablebensversicherung der Wohlfahrtseinrichtung (WE) übertragen. Voraussetzungen:

  1. Lebensgemeinschaft wurde bis Ende 2010 an die WE gemeldet UND
  2. Lebensgemeinschaft besteht bis Ende 2012 bereits seit drei Jahren UND
  3. Lebensgemeinschaft besteht zum Zeitpunkt des Antrags UND
  4. Lebensgemeinschaft besteht zum Zeitpunkt des Todes des Ziviltechnikers.

Nachkauf Beitragszeiten

Ein Nachkauf von Beitragsmonaten ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Sie waren bis zum 30.6.2000 im Altersklassensystem (AKS) der WE versichert
  2. Sie werden bei Pensionsantritt im Altersklassen- und im Pensionskontensystem zusammen noch keine 120 Beitragsmonate gesammelt haben. Dazu zählen auch die Monate als ZT im neuen FSVG-Pensionssystem.

Betroffen sind daher Ziviltechniker, die vor dem Juli 2000 als ZT begonnen haben, zweitweise ihre ZT-Befugnis nicht aufrecht hatten und bis zum Pensionsantritt auch nicht 120 ZT-Monate sammeln werden.

Tipp: Wenn Sie die fehlenden Monate ab dem 1.1.2013 im FSVG erworben haben, ist der Nachkauf zwar kein Thema, Sie müssen aber innerhalb von sechs Monaten ab Erreichen der 120 Monate einen Antrag auf Anrechnung stellen. Die Kammer informiert diese Tage über die fehlenden Versicherungsmonate und die Kosten des Nachkaufs.

Anträge

Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift. Sie können den Antrag faxen (01/505 58 07-46) oder gescannt mailen (office@archingwe.at). Wir unterstützen Sie gerne.

Tipp: Stellen Sie im Zweifel einen oder beide Anträge bis zum 30.6.2013, da Sie damit keine Verpflichtungen eingehen. Bei den Beitragszeiten bekommen Sie ein Angebot über den Nachkauf und entscheiden dann, ob Sie bezahlen oder nicht.

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