Die geplante neue Bildungsteilzeit soll eine flexiblere Möglichkeit bieten, Beruf und Weiterbildung noch besser zu verbinden. Das neue Fachkräftestipendium soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit macht es möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren und sich weiter zu bilden. Sie muss mind. vier Monate dauern, darf jedoch zwei Jahre nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit wird um mindestens ein Viertel aber höchstens um die Hälfte vermindert. Die Mindestarbeitszeit sind zehn Stunden pro Woche. Auch bei Teilzeitbeschäftigung ist eine Bildungsteilzeit möglich.

In Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern dürfen sich höchstens vier Mitarbeiter in Bildungsteilzeit befinden. Bei größeren Betrieben acht Prozent der Belegschaft.

Die Bildungsteilzeit muss einvernehmlich und schriftlich vereinbart werden.

Von Vorteil gegenüber der Bildungskarenz ist, dass die Arbeitsleistung des Dienstnehmers nicht zur Gänze entfällt. Für den Dienstnehmer besteht die Möglichkeit des Bildungsteilzeitgeldes (siehe Tabelle).

Vergleich zur Bildungskarenz

Bildungsteilzeit Bildungskarenz
Dauer mind. 4 Monate, max. 2 Jahre mind. 2 Monate, max. 1 Jahr
Neuer Antrag nach 4 Jahren möglich nach 4 Jahren möglich
AMS-Unterstützung bei Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Anspruch auf Arbeitslosengeld
Höhe der Unterstützung max. 456 Euro pro Monat bei halbierter Arbeitszeit, max. 228 Euro bei Reduktion um ein Viertel wie Arbeitslosengeld
Nachweis Weiterbildung gegenüber AMS 10 Std. pro Woche (bei Studium: 4 ECTS-Punkte) 20 Std. pro Woche (neu: bei Studium: 8 ECTS-Punkte)

Fachkräftestipendium

Wer sich zur Fachkraft ausbilden lässt, kann künftig mit einem Fachkräftestipendium belohnt werden. Das Stipendium gibt es für Vollzeitausbildungen in Mangelberufen, die nicht berufsbegleitend absolviert werden können. Beantragt wird das Stipendium beim AMS, das auch die Richtlinien für die Vergabe festlegt. Die Ausbildung darf max. drei Jahre dauern. Der Zuschuss liegt in der Höhe der Ausgleichszulage und beträgt 2013 795 Euro pro Monat.

Ab wann?

Das Gesetz soll ab 1.7.2013 gelten. Da das Gesetz noch nicht im Parlament beschlossen wurde, sind Änderungen noch möglich.