Durch den Ausfall an Körperschaftsteuer wird die GmbH light kurzerhand wieder abgeschafft. An ihre Stelle tritt die „gründungsprivilegierte“ GmbH.

10 Jahre gründungsprivilegiert

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) ist gerade in Begutachtung und soll ab März 2014 gelten. Darin wird kurzerhand das GmbH-Mindest-Stammkapital wieder auf 35.000 Euro angehoben. Bei der GmbH light, die es erst seit Juli 2013 gibt, musste man mindestens 10.000 Euro als Stammkapital ansetzen. Einbezahlt werden muss da wie dort jeweils die Hälfte. Somit konnte man im letzten halben Jahr und noch bis Februar 2014 mit 5.000 Euro eine GmbH gründen. Ab März 2014 braucht man mindestens 17.500 Euro.

Die Gründung einer GmbH mit nur 5.000 Euro wird auch nach dem 28. Februar 2014 möglich sein. Allerdings mit zwei Einschränkungen:

  • Die Gesellschaft muss innerhalb von zehn Jahren durch Rücklage der Gewinne auf 17.500 Euro aufstocken.
  • Die Gesellschaft muss, solange die 17.500 Euro noch nicht erreicht sind, den Zusatz „gründungsprivilegiert“ führen.

Mindest-Körperschaftsteuer (Mindest-KÖSt)

Diese steigt wieder auf 1.750 Euro pro Jahr. Mit der GmbH light betrug sie nur 500 Euro jährlich. Nur im ersten Jahr wird die Mindest-KÖSt auf 1.092 Euro reduziert. Die Vorauszahlungsbescheide 2014 sollen neu ausgestellt werden und die Anhebung bereits berücksichtigen.

10 Jahre Übergangsfrist für GmbHs mit niedrigerem Stammkapital

Wer bereits eine GmbH light gegründet hat oder durch Kapitalherabsetzung ein Stammkapital von weniger als 35.000 Euro ausweist, muss innerhalb von 10 Jahren wieder aufstocken. Die Eintragung der Kapitalerhöhung ist dann gebührenbefreit.

Wichtig: Das AbgÄG 2014 liegt zu Redaktionsschluss als Begutachtungsentwurf vor. Die Regierung kann nun die zahlreichen Änderungswünsche der Interessensvertretungen einarbeiten. Es kann sich somit noch einiges ändern.