Unternehmen brauchen für Wertpapiergeschäfte ab 2018 eine Legal Entity Identifier (LEI)-Nummer. Betroffene sollten sich bald darum kümmern.

Beim LEI handelt es sich um eine 20stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt ermöglicht. LEI-fähig sind alle Unternehmen im Firmenbuch – damit auch eingetragene Einzelunternehmen -, Vereine und öffentliche Verbände wie Gemeinden. Nicht LEI-fähig sind Privatpersonen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung.

Die Banken müssen Wertpapiergeschäfte von LEI-fähigen Unternehmen und Institutionen ab 2018 mit LEI-Nummer an die Finanzmarktaufsicht (FMA) melden. Bei außerbörslichen Finanzderivaten muss bereits jetzt gemeldet werden. Die Banken beginnen derzeit, betroffene Unternehmen zu informieren.

Anmeldung:

LEI-Zertifizierungsstellen: www.wm-leiportal.org und https://www.gs1.at/in-der-praxis/finanzidentifikation-lei.html

Tipp: Wenn Sie noch Wertpapiere z.B. aus einer Abfertigungsrückstellung haben, können Sie diese noch in 2017 verkaufen und brauchen ab 2018 keine LEI-Nummer. Das macht dann Sinn, wenn Sie nicht planen, Wertpapiere im Unternehmen zu halten.