Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie als Dienstgeber verspätet melden oder der Mitarbeiter ohne Anmeldung bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffen wird, drohen hohe Strafen!

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2017 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und Mindestlöhne steigen um durchschnittlich 1,3 Prozent.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindestlöhne werden um 1,43 Prozent, die IST-Löhne um 1,33 Prozent erhöht.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter werden um 1,35 bis 1,43 Prozent, die IST-Gehälter um 1,33 Prozent erhöht.
  • Allgemeines Gewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter werden um rd. 1,175 Prozent erhöht. Die Lehrlingsentschädigung um 1,4 Prozent.

Verzugszinsen Gebietskrankenkasse gesenkt

Für Rückstände bei den Beiträgen fallen Verzugszinsen von 3,38 Prozent an (2016: 7,88 Prozent).

Sachbezug Zinsersparnis

Der Vergleichszinssatz bei unverzinsten oder begünstigten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeber-Darlehen beträgt auch im Jahr 2017 nur 1,0 Prozent. Der Freibetrag von 7.300 Euro bleibt bestehen.

Lohnnebenkosten gesenkt

Der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfond (FLAF) wird von 4,5 Prozent auf 4,1 Prozent abgesenkt.

Sozialversicherungswerte 2017

Dienstgeberservice der Gebietskrankenkassen