Wer einen vollständigen Versicherungsverlauf gespeichert und die Erstgutschrift erhalten hat, kann mit Bürgerkarte oder Handysignatur bereits das neue Pensionskonto einsehen.

Pensionskonto

Das neue Pensionskonto gilt für alle Jahrgänge 1955 und jünger. Auf dem Pensionskonto kann jeder, der Pensionsbeiträge bezahlt, die Höhe der bisher angesparten Pension ablesen. Für alle bis Ende 2013 einbezahlten Beiträge und angerechneten Beitragsmonate berechnet die PVA eine Erstgutschrift. Ab 2014 kommen jährlich Pensionsmonate dazu. Am Pensionskonto wird eine Jahresbruttosumme angeführt. Dividiert durch 14 ergibt das die monatliche Bruttopension zum momentanen Stand.

Pensionshöhe

Mit der neuen Formel zur Pensionsberechnung kann man ab 2014 nun direkt von der Beitragsgrundlage – also Bruttogehalt bzw. Gewinn vor Sozialversicherung bei Selbstständigen – seinen Pensionszuwachs ausrechnen:

Jahresbeitragsgrundlage x 1,78 % = Gutschrift am Pensionskonto

 

Beispiel: 10.000 Euro Beitragsgrundlage bedeuten 12,71 Euro Pension pro Monat (14 x). Und zwar ab Pensionsbeginn bis zum Tod. Das kostet Selbstständige 1.850 Euro und Arbeitnehmer 1.025 Euro (ohne Anteil Arbeitgeber) an Pensionsbeiträgen (Werte 2014).

Wer 45 Jahre einzahlt bekommt 80 % der Beitragsgrundlage als Pension (45 x 1,78 %). Für die endgültige Pension werden zur Kontrolle bis zu drei Rechtslagen nachgerechnet und die Ergebnisse verglichen. Ein Verlust- und Gewinndeckel federt die Abweichungen ab.

Kontoabfrage

Die PVA und die SVA haben ab 1.6.2014 begonnen, die Versicherten zu informieren, dass die Erstgutschrift erfolgt ist. Täglich werden einige Tausend Briefe verschickt. Nach Zustellung der Erstgutschrift kann jederzeit der Kontostand abgefragt werden (schriftlich per Post oder online). Für die Online-Abfrage braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Achtung SVA-Versicherte

Da zum Zeitpunkt der Zusendung des aktuellen Kontostandes der Steuerbescheid aus 2013 oder Vorjahre wahrscheinlich noch nicht verbucht ist, wird die Erstgutschrift vorläufig aufgrund von Mindestbeiträgen berechnet. Die Differenz wird später automatisch gutgeschrieben.

Besonderheit Ziviltechniker

Die Pension aus der Wohlfahrtseinrichtung ist nicht am Pensionskonto enthalten. Die ZT-Kammer hat über die Pension der Wohlfahrtseinrichtung separat mittels Anwartschaftsbescheid informiert. Diese Pension erhalten Sie zusätzlich zur gesetzlichen Pension.

www.pensionskontorechner.at

Mit der Einführung des Pensionskontos gibt es nun auch einen Pensionskontorechner der Pensionsversicherungen. Damit kann die Entwicklung auf dem Pensionskonto und die zukünftige Pension abgeschätzt werden.

Information

www.neuespensionskonto.at
PVA-Hotline: 050303/87000

SVA: Pensionskontomitteilung – Information zum neuen Pensionskonto

SVA: Pensionskontomitteilung für Ziviltechniker – Information zum neuen Pensionskonto