Beim Kinderbetreuungsgeld sind wieder Änderungen geplant. So sollen die Pauschalvarianten durch ein flexibles Konto abgelöst werden.

Derzeit laufen die Verhandlungen zu einer weiteren Reform des Kinderbetreuungsgeldes. Neben der einkommensabhängigen Variante soll es ab 2016 nur noch eine Kontovariante geben. Die Pauschalvarianten 12+2, 15+3, 20+4 und 30+6 werden zu einem flexibel nutzbaren Kinderbetreuungsgeld-Konto zusammengefasst.

Die einkommensabhängige Variante 12+2 soll erhalten bleiben, da bei diesem Modell mit mehr als 26 Prozent die Väterbeteiligung besonders hoch ist.

Das Konto soll Eltern die Möglichkeit geben, Zeit aufzusparen, die dann z.B. bei Schuleintritt genutzt werden kann. Wird die Kinderbetreuung geteilt, soll es einen „Partnerschaftsbonus“ geben.

Wie sich die Änderungen arbeitsrechtlich auswirken, ist derzeit noch unklar. Wir informieren Sie, sobald es konkrete Pläne gibt.