Auch heuer haben wir für Sie die aktuellsten Tipps für einen erholsamen Urlaub 2023 zusammengestellt:

Tipp 1 – Besteht Versicherungsschutz durch die Krankenkasse?

Ob und wie die Krankenkasse die Kosten bei Krankheit oder Unfall übernimmt, finden Sie aufgeschlüsselt nach Land auf der Website der Gesundheitskasse.

Kurzübersicht:

Land Nachweis Versicherungsschutz
Österreich E-Card
EU-Land Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island EKVK
Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina Behandlungsschein, den man vor Ort mit der EKVK erhält
Nordmazedonien EKVK
Großbritannien EKVK
Türkei Urlaubskrankenschein vorab besorgen
Drittland (z.B. USA, Thailand) Auslage der Behandlungskosten und (teilweise) Erstattung durch österreichische Krankenkasse

Personen, die keine EKVK auf der Rückseite der E-Card haben, können bei der ÖGK einen Urlaubskrankenschein als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen.

Kontrollieren Sie vor Reiseantritt, ob die EKVK noch lesbar ist. Vor allem bei den E-Cards von Kindern kann es durch die lange Gültigkeitsdauer passieren, dass die Daten auf der Rückseite nicht mehr entzifferbar sind.

Tipp 2 – Private Reiseversicherung

Prüfen Sie daher auch private Reiseversicherungen (z.B. Kreditkarte, ÖAMTC-Schutzbrief, ARBÖ-Sicherheits-Pass, Alpenverein…), denn z.B. Rücktransporte aus dem Ausland ersetzt die Österreichische Gesundheitskasse nicht. Oft besteht aber Doppelversicherung. Hier lohnt sich ein Leistungsvergleich.

Tipp 3 – Rechnung verlangen

Wenn die direkte Leistungserbringung nicht klappt, bleibt oft nur die Möglichkeit, die Kosten vor Ort zu bezahlen. Damit die Versicherung oder Krankenkasse die Kosten übernimmt, verlangen Sie vor Ort eine detaillierte Rechnung.

Tipp 4 – Ein- und Ausreiseformalitäten prüfen

Prüfen Sie die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen auf der Webseite Länder A-Z des Außenministeriums. Hier finden Sie für jedes Land auch die aktuelle Sicherheitsstufe.

Tipp 5 – https://auslandsregistrierung.bmeia.gv.at/

Wer ins Ausland fährt, kann sich beim Außenministerium registrieren. Damit ist man im Fall einer Krise oder Naturkatastrophe leichter erreichbar. Das ist vor allem bei längeren oder Reisen in exotische Länder zu empfehlen.

Tipp 6 – Schutzimpfungen

Prüfen Sie Ihren aktuellen Impfstatus und die Empfehlungen für das Reiseland.

Übrigens: Bezahlte Schutzimpfungen des Arbeitgebers für alle Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern sind steuerfrei. Bei Auslandsreisen von Selbstständigen aus beruflichen Gründen zahlt die SVS einen Kostenzuschuss zu notwendigen Impfungen (z.B. gegen Gelbfieber, Cholera, Hepatitis).

Tipp 7 – Corona-Status

Auch wenn diesen Sommer keine Einschränkungen zu erwarten sind, sollten Sie zur Sicherheit einen Blick auf die Corona-Info im Länder A-Z des Außenministeriums und bei den Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ machen.

Tipp: Nehmen Sie vorsorglich eine FFP2-Maske und – falls noch vorhanden – einen Antigen-Test mit. Damit sind Sie im Fall eines Infektes auf der sicheren Seite.