Mit der sogenannten „Arbeitsplatzpauschale“ sollen ab 2022 bis zu 1200 Euro als Pauschale absetzbar sein, auch wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
Dieses Pauschale soll die betrieblichen Kosten (etwa Miete, Strom, Heizung) für die wohnraumbezogenen Komponenten eines Home-Office berücksichtigen. Alle übrigen betrieblichen Arbeitsmittel (wie etwa Computer, Drucker, Kopierer) können weiterhin als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Große Arbeitsplatzpauschale
Ein Pauschale von 1.200 Euro jährlich steht zu, wenn andere Einkünfte bis maximal 11.000 Euro jährlich erzielt werden, oder andere aktive Erwerbseinkünfte über 11.000 Euro jährlich erzielt werden, dafür aber kein anderer Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung benutzt werden kann.
Kleine Arbeitsplatzpauschale
Ein Pauschale von 300 Euro jährlich steht zu, wenn andere Einkünfte von mehr als 11.000 Euro jährlich erzielt werden, und dafür auch ein anderer Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung benutzt werden kann.
Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.