Wenn es um Steuerangelegenheiten geht, ist FinanzOnline nicht mehr wegzudenken. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, wird beim Login ab 1. Oktober 2025 eine zusätzliche Bestätigung Ihrer Identität notwendig.

Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend

Ab Oktober 2025 ist für den Login eine zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich. Diese kann entweder mittels ID-Austria oder ausländischer eID erfolgen. Wer über keine dieser Signaturoptionen verfügt, kann sich auch über eine Authenticator-App authentifizieren. Dabei wird ein einmaliger Code erstellt, den Sie beim Login eingeben müssen – ein Verfahren, das Sie vermutlich bereits vom Online-Banking kennen.

Tipp: Webservice-User sind von dieser Änderung nicht betroffen. Die Übermittlung von XML-Daten an FinanzOnline ist weiterhin ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.

Zugangskennungen nur noch vor Ort erhältlich

Der Einstieg in FinanzOnline ist derzeit über ID-Austria, eine ausländische eID oder durch die Eingabe vorab beantragter Zugangskennungen möglich. Um die Sicherheit zu erhöhen, kommt es bei Letzteren zu einer Änderung: Ab Oktober 2025 können die Zugangskennungen zu FinanzOnline – also Teilnehmer- und Benutzeridentifikation samt Passwort – nur noch persönlich beim Finanzamt beantragt werden. Für den Antrag sind eine gültige E-Mail-Adresse und Handynummer erforderlich.

Eine Online-Identifikation zur Beantragung von Zugangskennungen für FinanzOnline per elektronischer Erstanmeldung wird nur noch in Ausnahmefällen möglich sein – nämlich dann, wenn der Antragsteller ausschließlich über eine ausländische eID verfügt, die von Österreich nicht anerkannt wird.

Das Zurücksetzen von Zugangskennungen per Post wird mit 30. September 2026 eingestellt. Danach ist dies ausschließlich persönlich beim Finanzamt oder über Online-Identifikation möglich.

Tipp: Buchen Sie einen Termin beim Finanzamt. Das erspart die Wartezeit.

Terminbuchung Finanzamt für FinanzOnline

Weitere Informationen

Finanzministerium: FinanzOnline wird ab Oktober mit ID Austria noch sicherer