Zur Erinnerung: Spätestens ab 9. Oktober 2025 gleichen EU-Banken den IBAN mit dem Überweisungsempfänger ab. Damit sollen SEPA-Überweisungen sicherer werden. Der IBAN-Namensabgleich liefert drei mögliche Ergebnisse.
Vor der endgültigen Überweisung prüft die Bank automatisch, ob der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Die Bank informiert den Auftraggeber vor der Freigabe über das Ergebnis– dieses wird, analog zu einer Verkehrsampel, in drei Stufen angezeigt:
Ergebnis | Handlung | |
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Name stimmt nicht überein „No Match“ |
Besser nicht überweisen und die Daten noch einmal prüfen. Die Überweisung kann zwar trotzdem durchgeführt werden, allerdings haftet in diesem Fall der Kunde und nicht die Bank für eine Fehlüberweisung. |
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Name stimmt „nahezu“ überein „Close Match“ |
Der korrekte Name wird angezeigt, kann überprüft und übernommen werden. |
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Name stimmt vollständig überein „Match“ |
IBAN und Name sind identisch. Die Überweisung kann problemlos durchgeführt werden. |
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten darauf achten, dass die Kontobezeichnung auf Rechnungen exakt und wortgleich angegeben wird. Auch ein QR-Code sollte die korrekte Kontobezeichnung enthalten. Eventuell besteht auch die Möglichkeit einen abweichenden „Alias“ Namen bei der Bank zu hinterlegen. Dies ist zu empfehlen, wenn der „Handelsname“ unter dem Ihr Unternehmen auftritt vom offiziellen Firmennamen abweicht.
Im Prüfprotokoll erhalten Sie bei kleineren Abweichungen – also einem „Close Match“ – eine Information über den bei der Bank hinterlegten Empfängernamen. Beim „No Match“ gibt es von der Bank keine Auskunft über den Empfängernamen.
Tipp: Vermeiden Sie wenn möglich Donnerstag den 9. Oktober für Überweisungen. Viele Banken haben bereits angekündigt, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten an diesem Tag Einschränkungen geben wird.
Echtzeitüberweisung
Ebenfalls ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellen. Das ist besonders praktisch, wenn es mit der Zahlungsfrist eng wird oder eine Zahlung etwa bei Privatverkäufen gleichzeitig mit der Übergabe erfolgen soll.
Verbraucherschützer raten jedoch davon ab, Echtzeitüberweisungen standardmäßig zu verwenden, da – anders als bei einer SEPA-Überweisung – kein Spielraum für Korrekturen besteht und der Betrag unmittelbar abgebucht wird.