Die Frist für die verpflichtende Voranmeldung endete am 28.11.2022. Nun beginnt die Antragsphase. Hier gab es ein paar wichtige Änderungen.

Richtlinie veröffentlicht

Inzwischen hat die EU den Energiekostenzuschuss bewilligt und die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) die Förderrichtlinie mit den bindenden Förderdetails veröffentlicht. Es wurden auch alle Informationen auf der aws-Homepage an die Richtlinie angepasst.

Freiberufler nun doch nicht dabei

Bei dieser Gruppe herrschte lange Uneinigkeit. Nun ist klar: Ärzte, Architekten, Notare, Dolmetscher etc. sind leider von der Förderung ausgeschlossen.

First come – First served gilt weiterhin

Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden für alle Förderungswerber am 15. Februar 2023. Den individuellen Startpunkt erfährt man per E-Mail. Die Fördermittel werden der Reihenfolge der korrekt abgegebenen Anträge nach vergeben.

Berechnungshilfen

Die aws hat diverse Berechnungshilfen in Excel zur Verfügung gestellt. Hier macht es Sinn, sich diese schon jetzt anzusehen und die notwendigen Informationen einzuholen. Die Links dazu finden Sie in den Downloads.

Unternehmen, die die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen

In Ergänzung zum aws-Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses unterstützt Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 nicht mehr als 6.666 Euro betragen und daher unter die Mindestfördergrenze von 2.000 Euro fallen. Eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss war nicht notwendig. Informationen dazu sollen demnächst veröffentlicht werden.

aws: Förderrichtlinien Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Stand 21.11.2022)

aws: FAQs Energiekostenzuschuss (Stand 28.11.2022)

aws: Formaler Ablauf Energiekostenzuschuss (Überblick)

aws: Infopaket (wird regelmäßig aktualisiert)

aws: Downloads (wird regelmäßig aktualisiert)