Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeber-Darlehen

Erfreulich: Die Zinsersparnis bei unverzinsten oder begünstigten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeber-Darlehen wird nun variabel bemessen – der durchschnittliche 12-Monats-Euribor plus 0,75 Prozentpunkte. Bis November wird dieser Zinssatz in einer Verordnung für das Folgejahr festgelegt.

Für 2013 beträgt die Zinsersparnis 2 Prozent und liegt weit unter dem bisherigen fixen Zinssatz von 3,5 Prozent. Das bedeutet fast eine Halbierung des Sachbezuges für Dienstnehmer. Der Freibetrag von 7.300 Euro bleibt bestehen.

Arbeitsplatznahe einfache Unterkunft

Bei saisonaler Beschäftigung insbesondere im Fremdenverkehr mussten Dienstnehmer bis jetzt für eine kostenlose Überlassung keine Lohnsteuer für einen Sachbezug bezahlen.

Diese Begünstigung stellte gelebte Verwaltungspraxis dar, die nun auch in die Sachbezugsverordnung ihren Weg fand. Dabei sind die Regeln präzisiert worden und tragen somit für alle Beteiligten zur Rechtssicherheit bei.

Steuerlich gratis schlafen darf man, wenn das Zimmer, die Wohnung oder das Appartement nicht mehr als 30 Quadratmeter groß ist und in der Nähe vom Arbeitsplatz liegt. Bis 40 Quadratmeter ist ein Abschlag von 35 Prozent erlaubt, wenn die Unterkunft für maximal zwölf Monate zur Verfügung gestellt wird.