Seit Jahresbeginn ist es für Subunternehmer in der Baubranche möglich auch ohne Dienstnehmer in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) zu kommen. Damit wird der 25prozenige Einbehalt vom Werklohn vermieden.
Für Subunternehmer ohne Dienstnehmer war es bisher nicht möglich, sich auf die HFU-Liste eintragen zu lassen. Ab 1.1.2015 besteht unter folgenden Voraussetzungen eine Eintragungsmöglichkeit:
- das Unternehmen ist eine natürliche Person
- erbringt seit mindestens drei Jahren Bauleistungen nach § 19 (1a) UStG
- hat keine Dienstnehmer
- ist nach GSVG pflichtversichert
- entrichtet pünktlich die fälligen GSVG-Beiträge (Rückstände bis 500 Euro sind unbeachtlich)
- schriftlicher Antrag an das Dienstleistungszentrum
Vorteil auch für Auftraggeber
Bisher konnten Auftraggeber einen Haftungsbetrag nicht an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse abführen, wenn der Auftragnehmer über keine Dienstgebernummer verfügte. Damit war eine haftungsbefreiende Zahlung nicht möglich. Seit Jahresbeginn sind nun Zahlungen auch ohne Dienstgebernummer möglich.
Wiener Gebietskrankenkasse: Dienstleistungszentrum – Auftraggeber/innen-Haftung (DLZ-AGH)