Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor Urlaubsantritt.

In Österreich können Sie mit der E-Card zu jedem Vertragsarzt gehen. In den 28 Ländern der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der E-Card befindet, medizinisch versorgt.

Für Serbien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie zusätzlich einen Berechtigungsschein, den Sie bei der Krankenkasse am Urlaubsort bekommen.

Für die Türkei und Montenegro brauchen Sie einen sogenannten Betreuungsschein. Dieser wird von Ihrem Dienstgeber bzw. der Gebietskrankenkasse ausgestellt. Selbstständige fordern ihn bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) an. Den Betreuungsschein muss man im Ausland beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen lokalen Krankenschein tauschen.

Alternativ oder in Drittstaaten müssen Sie die Kosten vorab selbst übernehmen. Die bezahlten Kosten können Sie bei der Gebietskrankenkasse einreichen; jedoch erhalten Sie nur rund 80% der vergleichbaren Kosten in Österreich retour.

Tipp 1 – Private Reiseversicherung

Prüfen Sie daher auch private Reiseversicherungen (z.B. Kreditkarte, ÖAMTC, Alpenverein…). Denn z.B. Rücktransporte aus dem Ausland ersetzt die Krankenkasse nicht.

Tipp 2 – www.reiseregistrierung.at

Wer ins Ausland fährt, kann sich beim Außenministerium registrieren. Damit ist man im Fall einer Krise oder Naturkatastrophe leichter erreichbar.

Tipp 3 – Schutzimpfungen

Schutzimpfungen des Arbeitgebers für alle oder Gruppen von Arbeitnehmern sind steuerfrei. Bei Auslandsreisen von Selbstständigen aus beruflichen Gründen zahlt die SVA einen Kostenzuschuss zu notwendigen Impfungen (z.B. gegen Gelbfieber, Cholera, Hepatitis).

Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen des Außenministeriums