Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor Urlaubsantritt.

In Österreich können Sie mit der E-Card zu jedem Vertragsarzt gehen. In der EU, im EWR-Ausland und der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der E-Card befindet.

Für die Türkei, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro brauchen Sie einen Urlaubskrankenschein. Dieser wird von Ihrem Dienstgeber bzw. der Gebietskrankenkasse ausgestellt und im Ausland beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen lokalen Krankenschein getauscht.

Alternativ oder in Drittstaaten müssen Sie die Kosten vorab selbst übernehmen. Die bezahlten Kosten können Sie bei der Gebietskrankenkasse einreichen; jedoch erhalten Sie nur rund 80% der vergleichbaren Kosten in Österreich retour.

Tipp:

Prüfen Sie daher auch private Reiseversicherungen (zB Kreditkarte, ÖAMTC, Alpenverein…). Denn zB Rücktransporte aus dem Ausland ersetzt die Gebietskrankenkasse nicht.

Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen auf der Startseite des Außenministeriums