Ab Jänner muss auch der Euro-Betrag auf der Rechnung stehen.
Bei Fremdwährungen müssen Sie ab nächstem Jahr neben dem Fremdwährungsbetrag auch den Euro-Betrag angeben. Steht der Euro-Kurs bei Rechnungsausstellung noch nicht fest, muss auf der Rechnung die Umrechnungsmethode stehen. Dadurch stellt die Finanz sicher, dass die Umsatzsteuer und die Vorsteuer gleich hoch sind.
Erlaubte Umrechnungsmethoden:
Zeitpunkt der Umrechnung:
- Leistungsdatum
- bei Anzahlungen und Ist-Versteuerung: Tag der Einnahme
Tipp:
Wenn Sie Rechnungen in Fremdwährungen ausstellen, sollten Sie Ihr Rechnungsformular vor Jahresende anpassen.