Wenn Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfallen, gibt es einen Zuschuss der AUVA. Kleinbetriebe bis 10 Dienstnehmer erhalten ab Juli 75 Prozent erstattet.
Die AUVA zahlt einen Zuschuss an KMUs, wenn ein Dienstnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfällt. Dazu muss man einen Antrag stellen.
50 bzw. 75 Prozent Zuschuss
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können einen Lohn- und Gehaltszuschuss beantragen, wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder einen Unfall hat. Den Zuschuss gibt es sowohl für Arbeits- als auch für Freizeitunfälle. Er beträgt 50 Prozent vom Bruttoentgelt plus Sonderzahlungen. Neu ab 1.7.2018: Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern bekommen 75 Prozent der Kosten ersetzt.
Ab wann gibt es einen Zuschuss?
- Bei Unfall: Ab dem 1. Tag der Arbeitsverhinderung, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage beträgt.
- Bei Krankheit: Ab dem 11. Tag der Arbeitsverhinderung, wenn die Arbeitsverhinderung mehr als zehn Tage beträgt.
- Gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge
Unterscheidung Unfall vs. Krankheit
Auf der Krankmeldung des Arztes sieht man nicht immer, ob der Mitarbeiter krank ist oder einen Freizeitunfall hatte. Die Unterscheidung ist aber wichtig, da man bei Unfall den Zuschuss ab dem ersten Tag bekommt, bei Krankheit erst ab dem elften. Als Arbeitgeber darf man arbeitsrechtlich nicht nach dem Grund der Krankheit fragen, jedoch wird Ihnen Ihr Mitarbeiter sicher Auskunft geben, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt.
Wichtig: Für Lohnverrechnungs-Klienten beantragen wir den Zuschuss automatisch. Bitte teilen Sie uns einen Unfall mit, da das auf der Krankmeldung nicht immer ersichtlich ist.