Die Liste der freien Gewerbe wurde österreichweit vereinheitlicht und entrümpelt.
Für die freien Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, dadurch gibt es auch keine abschließende gesetzlich geregelte Liste. Freie Gewerbe können nach der Art der Tätigkeit quasi erfunden werden, solange sie nicht in den Bereich der reglementierten Gewerbe fallen. Ziel der neuen Liste ist es, bei künftigen Gewerbeanmeldungen die Gewerbeberechtigungen zu vereinheitlichen. Auf bestehende freie Gewerbe hat die Liste keinen Einfluss.
Sammelgewerbe
Die neue Liste gibt es seit März 2013 und enthält nur noch 400 statt bisher 850 freie Gewerbe. Viele Gewerbearten wurden per Sammelgewerbe zusammengefasst. Ein Beispiel aus dem tierischen Bereich:
- Gewerbe neu: „Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten.“
- Darin ist der Hundetrainer, Tiermasseur, Tierenergetiker, Schweif- und Mähnenverdichter etc. abgedeckt.
Gewerbeanmeldung
Wer ein neues Gewerbe außerhalb der Liste anmelden möchte, kann dies weiterhin problemlos machen. Neu ist allerdings, dass vorab die Bundesländer und Wirtschaftskammern gefragt werden, ob der neue Gewerbewortlaut auch rechtmäßig ist.