Die erste Steuergesetz-Änderung der neuen Regierung steht fest. Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen des geplanten Abgabenänderungsgesetzes 2014 (AbgÄG 2014) zusammen:

Verluste kann man zur Gänze verrechnen

Bisher konnte man nur 75 Prozent des Gewinns gegen Verluste aus den Vorjahren gegenrechnen. 25 Prozent musste man auf jeden Fall versteuern. Mit der Veranlagung 2014 fällt diese Verrechnungsgrenze. Für GmbHs und andere Körperschaften gilt sie jedoch weiterhin.

Gewinnfreibetrag

Wer einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag absetzen möchte, muss in Zukunft körperliche Wirtschaftsgüter kaufen. Wertpapiere werden nicht mehr akzeptiert. Gilt bereits für das Kalenderjahr 2014 bzw. Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden.

Gehälter über 500.000 Euro können nicht abgesetzt werden

Unternehmen, die Mitarbeitern (echte Dienstnehmer, Vorstände, Geschäftsführer…) mehr als 500.000 Euro an Sach- und Geldleistungen zahlen, können ab März 2014 den übersteigenden Betrag nicht mehr steuerlich absetzen.

Golden Handshakes

Freiwillige Abfertigungen (im System Abfertigung „Alt“) über 13.590 Euro werden nicht mehr steuerlich begünstigt (Grenze: monatliche Höchstbeitragsgrundlage x 3; Wert 2014). Nicht betroffen sind gesetzliche Abfertigungen und Sozialpläne.

Solidarabgabe

Besserverdiener werden befristet bis 2016 mit einer Solidarabgabe belastet. Diese Befristung ist nun aufgehoben. Die Solidarabgabe fällt daher unbefristet weiter an.

Kleinbetragsrechnung

UnternehmerInnen können ab 1.3.2014 Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro ausstellen. Bisher waren nur Rechnungen bis 150 Euro brutto möglich.

Gesellschaftssteuer

Diese wird ab 2016 abgeschafft.

Gründungsprivileg statt GmbH light

Siehe eigener Newsletter.

Konzerne

In der Gruppenbesteuerung und bei der konzerninternen Verrechnung von Zinsen und Lizenzen wird es Verschärfungen geben. Wir informieren Sie gerne über die Details.

Auto, Alkohol und Zigaretten

Die Fixkosten beim Autofahren erhöhen sich durch eine Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der KFZ-Steuer. Auch die Anschaffung wird durch die NOVA-Änderung für fast alle Fahrzeuge teurer. Es steigen auch die Schaumwein-, Alkohol- und Tabaksteuer.

Wichtig: Das AbgÄG 2014 liegt zu Redaktionsschluss als Begutachtungsentwurf vor. Die Regierung kann nun die zahlreichen Änderungswünsche der Interessensvertretungen einarbeiten. Es kann sich somit noch einiges ändern.

Weitere Infos zum Gesetzesentwurf