Das Vereinigte Königreich trat per 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union aus. Bis Ende 2020 bleibt es Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion und wird weiterhin wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt.

Austrittsabkommen

Die Geschichte des Brexit ist lang. Die neuerlichen Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich führten zu einer Anpassung des Austrittsabkommens. Die EU und auch das britische Parlament verabschiedeten das Brexit-Abkommen, sodass das Vereinigte Königreich seit 1.2.2020 kein EU-Mitgliedsstaat mehr ist.

Übergangsphase bis 31.12.2020

Das Austrittsabkommen legt eine Übergangsphase bis Ende 2020 fest. Das Vereinigte Königreich wird bis zu diesem Datum so behandelt, als wäre es noch ein EU-Mitgliedsstaat. Somit ergeben sich vorerst keine Änderungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen.

Was kommt ab 1.1.2021?

Ab 2021 wird das Vereinigte Königreich zum Drittstaat und verlässt den Binnenmarkt und die Zollunion der Europäischen Union. Geplant ist ein umfassendes Wirtschafts- und Sicherheitsabkommen. Ob, wann und in welcher Form es kommt, ist derzeit noch offen. In vielen Bereichen wie z.B. der Umsatzsteuer wird sich wahrscheinlich mit Ende der Übergangsphase einiges ändern. Wir halten Sie am Laufenden.

Weitere Informationen

Finanzministerium: Brexit – Informationen zu den Themen Steuern, Zoll und Finanzdienstleistungen

Finanzministerium: Steuern & Brexit

Wirtschaftskammer: Brexit – Praxis-Informationen für Unternehmen