Für Umsatzsteuer-Befreiungen sind umfangreiche Nachweise erforderlich. Das brauchen Sie für innergemeinschaftliche Lieferungen und Drittlandslieferungen:

Innergemeinschaftliche Lieferung

Für eine innergemeinschaftliche Lieferung – also eine Lieferung in ein anderes EU-Land an einen anderen EU-Unternehmer – müssen Sie einen Buchnachweis erbringen. Dieser muss enthalten:

Buchnachweis
Name, Anschrift, UID-Nummer des Abnehmers
Name, Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen
Bezeichnung und Menge des Gegenstands der Lieferung
Tag der Lieferung
Entgelt
Nachweis der Beförderung oder Versendung in das Gemeinschaftsgebiet (siehe Box weiter unten)
Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet

 

Nachweis bei Beförderung Nachweis bei Versendung
Kopie der Rechnung Kopie der Rechnung
Beleg aus dem der Bestimmungsort hervorgeht (Lieferschein) Versendungsbeleg insbesondere Frachtbrief, Postaufgabebescheinigung, Konnossemente
Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten bzw. Erklärung des Abnehmers, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird (siehe Musterformulare). Ist dies nicht zumutbar oder möglich, kann der Nachweis geführt werden, wie im Fall der Beförderung durch Lieferer oder Abnehmer
Lässt der Abnehmer abholen, braucht man auch eine Vollmacht über die Beauftragung. Man muss das Bestimmungsland und den Bestimmungsort festhalten.

Tipp: Verwenden Sie die zwei neuen Musterformulare der Finanz für den Nachweis der Beförderung.

Musterformular Verbringungsbestätigung
(bei Beförderung durch den Abnehmer)

Musterformular Empfangsbestätigung
(bei Beförderung durch den Lieferer)

Steuerfreie Ausfuhrlieferung

Für eine Ausfuhrlieferung – also eine Lieferung in ein Drittland – müssen Sie einen Ausfuhrnachweis erbringen. Dieser kann sein:

Ausfuhrnachweis
Versendungsbeleg insbesondere Frachtbrief, Postaufgabebescheinigung, Konnossemente oder
Spediteurbescheinigung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteurs (siehe Box unten) oder
zollamtliche Ausfuhranmeldung oder
elektronische Ausfuhranzeige

 

Spediteurbescheinigung
Name und Anschrift des Ausstellers (Spediteurs)
Tag der Ausstellung
Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist
Datum der Übergabe des Gegenstands an den Spediteur
Bezeichnung und Menge des Gegenstands der Lieferung
Ort und Tag der Ausfuhr oder Ort und Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet
Name und Anschrift des Empfängers
Bestimmungsort im Drittlandsgebiet
Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind
Unterschrift des Ausstellers