Wer im Netz surft stößt in letzter Zeit ständig auf sie: Cookie-Hinweise. Achten Sie auch auf Ihrer Website auf einen entsprechenden Hinweis.

Die EU hat es bereits 2011 vorgeschrieben. Auf Cookies muss man hinweisen. Diese Vorschrift wurde lange nicht beachtet bis Google eine wahre Hinweislawine auslöste. Inzwischen haben fast alle Websites einen Hinweis bei der Verwendung von Cookies.

Was sind Cookies?

Als Cookie wird eine Textdatei bezeichnet, die Daten von Benutzern beim Surfen im Web abspeichert. Gespeichert werden Daten zu ihrem letzten Besuch, persönliche Daten wie die bevorzugte Sprache, das Klickverhalten oder andere Einstellungen.

Blockieren von Cookies

Das Blockieren der Cookies ist im Browser möglich. Dadurch können jedoch bestimmte Funktionen von Webseiten nicht mehr genutzt werden wie beispielsweise das automatische Log-in oder Speichern von Produkten im Warenkorb.

Cookie-Hinweis auf der eigener Website

Die EU-Datenschutzgruppe ist der Meinung, dass der User aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen muss. Die Rechtsmeinung der EU ist zwar nicht rechtsverbindlich, hat aber in der Praxis einiges an Gewicht.

Tipps für Ihre Website

  • Informieren Sie sich bei Ihrem Webmaster, ob auf Ihrer Website Cookies verwendet werden. Wenn ja: Richten Sie einen Hinweis auf die Nutzung von Cookies auf Ihrer Website ein.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzhinweise aktuell sind. Wenn Sie zum Beispiel Google Produkte wie Google Analytics verwenden, ist ein Hinweis auf die Verwendung von Cookies im Impressum verpflichtend.

Strafen bei Missachtung

Bei Missachtung droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 Euro, wenn Sie gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Außerdem können Mitbewerber auf Unterlassung wegen unlauteren Wettbewerbs klagen.

Information der Wirtschaftskammer

§ 96 Telekommunikationsgesetzes