Ziel dieses Hilfsfonds ist es, gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise von schweren finanziellen Einbußen betroffen sind, rasch Überbrückungskredite zu verschaffen. Die attraktivste Form für KMUs ist das Modell der 100%igen aws Garantie mit einer Kreditsumme bis zu 500.000 €.
Es sollen alle Unternehmerinnen und Unternehmer wie KMU, EPU, freie Berufe, Neue Selbstständige und Landwirtschaftsbetriebe, die aufgrund von Auftragsausfällen und Umsatzrückgängen Liquidität für die Finanzierung des laufenden Betriebes benötigen, Zugang zu garantierten Betriebsmittelkrediten haben. Der Unternehmenssitz muss in Österreich sein und es muss eine wesentliche operative Tätigkeit vorliegen.
Es werden bis max. 500.000 € an Kredit vergeben, es fällt kein Garantieentgelt an und der Kredit ist in den ersten beiden Jahren zinsfrei.
Zentrale Anlaufstelle für einen solchen Kredit ist die Hausbank. Als „single point of contract“ nimmt die Bank den Kreditantrag, die notwendigen Bestätigungen und Unterlagen entgegen und beantragt die Garantie bei der aws. Ebenso muss die Bank eine Risiko-Einschätzung mit einer einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit vornehmen. Die aws bestätigt innerhalb von 24 Stunden die Übernahme der Garantie.
Voraussetzung: Nur wer vor der Krise wirtschaftlich gesund war wird gefördert
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vor der Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS lt. EU-Definition) war.
Dies bedeutet, dass bei Kapitalgesellschaften, zumindest positive Eigenmittel in Höhe der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals (inkl. Agio) vorhanden sein müssen; beim Mindeststammkapital sind das 17.500 €. Bei Personengesellschaften muss die Hälfte des Komplementärkapitals vorhanden sein.
Der Stichtag für die Berechnung der Eigenmittel ist auf Basis des letztvorliegenden Jahresabschlusses vorzunehmen. Es kann dies auch der 31.12.2018 sein, wenn die Bilanz zum 31.12.2019 noch nicht fertig ist. Es darf sich um keinen vorläufigen Abschluss handeln. Bei der Berechnung werden auch Gesellschafter-Verrechnungskonten miteinbezogen. Im Downloadbereich der aws gibt es dazu ein Formular. Dieses benötigt die Hausbank gestempelt, unterzeichnet vom Unternehmer und manche Banken verlangen auch die Unterschrift des Steuerberaters.
Einzelunternehmerinnen und -unternehmer die innerhalb der letzten drei Jahre gegründet haben, müssen die Kriterien für UiS nicht erfüllen.
Das Unternehmen darf sich nicht in Insolvenz befinden oder ein Verfahren vorbereitet werden (Insolvenz zumindest seit einem Jahr abgeschlossen) und es darf nicht bereits Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
Voraussetzung: Der Liquiditätsbedarf ist darzustellen
Für die Darstellung des Liquiditätsbedarfs ist ein Rechner im Downloadbereich der aws zu verwenden. Darin sind die Einnahmen und die betriebsnotwendigen Kosten für einen Zeitraum von 18 Monaten zu planen. Anerkannt werden die Kosten jedoch nur für einen Zeitraum von 12 Monaten, frühestens ab 16.3.2020 sowie Stundungen von Tilgungsraten, die im Zeitraum von 1.1.2020 bis 31.12.2020 fällig waren bzw. werden. Der Liquiditätsbedarf soll heruntergefahren und die Kosten an die Situation angepasst werden. Laufende Kosten sind zB Wareneinkäufe, Personalkosten, Miete, Versicherungen, Leasingraten und Kreditstundungen. Stundungen beim Finanzamt und der ÖGK sollen in Anspruch genommen werden.
Tipp: Vergessen Sie nicht die Rückzahlung der Stundungen bei der Finanz und der ÖGK miteinzuplanen.
Investitionen werden nicht gefördert bzw. nur im geringsten Ausmaß, zB wird ein Laptop für Home Office anerkannt. Ebenso werden Entwicklungskosten nicht gefördert.
Angeboten werden nach wie vor Überbrückungsgarantien mit 80 % Garantiequote für Kreditbeträge bis 1,5 Mio. € und Überbrückungsgarantien mit 90 % Garantiequote für Kreditbeträge bis zu 27,7 Mio. €. Bereits gestellte Garantieanträge können auch umgewandelt werden.
aws – Downloadbereich für Formulare und Anträge
aws – FAQs jeweils am Letztstand findet man auf der website der aws: Stand 30.04.2020 clean