Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat nun einen Rechner für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe online gestellt. Damit kann man den AMS-Zuschuss sowie das Mindestnettoentgelt für den Arbeitnehmer berechnen. Die weiteren Eckdaten sind die bisherigen Gesamtkosten und die “in etwa“ verbleibenden Kosten.
Zugesagt seitens des AMS ist, dass der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit bezahlt und dass die Ausfallsstunden zur Gänze vom AMS ersetzt werden. Wir haben ein Beispiel durchgerechnet und für Sie zusammengestellt. In drei Schritten kann man die Eckdaten für eine Entscheidung ermitteln.
1. Bisherige Gesamtkosten inkl. Sonderzahlungen für 100 % Arbeit
Auf den meisten Lohnsets sind die monatlichen Gesamtkosten angedruckt. Sie können sich die monatlichen Gesamtkosten auch sehr gut mit dem BMF-Brutto-Netto-Rechner ausrechnen.
Die Sonderzahlungen werden vereinfacht hineinrechnet, indem man die monatlichen Gesamtkosten durch 12 dividiert und mit 14 multipliziert.
Beispiel:
Bruttogehalt bisher: 2.001,00 Euro pro Monat. |
2. Berechnung Kurzarbeitsbeihilfe
Wie viel man an Kurzarbeitsbeihilfe bekommt, kann man mit dem Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe ausrechnen. Dieses Tool scheint schon ziemlich fix zu sein. Etwaige Fehler sollen laufend seitens des AMS korrigiert werden (man kann Feedback geben).
Für die Berechnung brauchen Sie folgende Daten:
- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit
- Arbeitszeit vor Kurzarbeit in Stunden pro Woche
- Ausfallsstunden (Achtung: in Stunden pro Monat, siehe Infobutton)
AMS: Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe
Beispiel – Fortsetzung:
Bruttoentgelt vor COVID-19 Kurzarbeit: 2.001,00 Euro pro Monat Das ergibt: Mindestnettoentgelt bei COVID-19 Kurzarbeit: 1.271,67 Euro pro Monat |
Der Dienstnehmer bekommt die jeweilige Nettoersatzrate, also zwischen 80 bis 90% seines Nettogehaltes (ohne Überstunden!).
In der Lohnabrechnung wird dies dann hochgerechnet, und es ergibt sich ein neues Mindest-Bruttogehalt. Dann sind die Sozialversicherungsbeiträge vom ursprünglichen Bruttobezug und die übrigen Lohnnebenkosten vom neuen Bruttogehalt zu rechnen.
3. Welche Kosten bleiben dem Dienstgeber?
Es wurde von der Regierung zugesagt, dass sämtliche Ausfallsstunden (außer Urlaub und Zeitguthaben) ersetzt werden. Beim Nachrechnen kommt man „in etwa“ hin.
Damit kann man vereinfacht sagen: Der Dienstgeber trägt die Kosten inkl. Lohnnebenkosten für jene Stunden, die der Arbeitnehmer tatsächlich leistet. Den exakten Wert kann man erst ermitteln, wenn die Programmierung der Personalverrechnungssoftware fertig ist.
Beispiel – Fortsetzung:
Kosten bei 10 Prozent Arbeitsleistung: 303,46 Euro (10 Prozent von 3.034,62 Euro aus Schritt 1) |
Beratung und Unterstützung
Wir arbeiten seit 13.3. mit Hochdruck an der KUA und versuchen bestmöglich, die permanent geänderten Rahmenbedingungen zu verstehen und zu verarbeiten. Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne. Aber nur in einem aktiven Miteinander kann dieser – für alle neue! – Bürokratieaufwand bewältigt werden.