Die Bundesregierung hat ein neues Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Bei den Steuern verbessert sich einiges:

  • Beschäftigungsbonus: Wer einen neuen Arbeitsplatz schafft, bekommt für drei Jahre die Hälfte der Lohnnebenkosten zurück. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Geplant ab 1.7.2017.
  • Werbeabgabe: Der Steuersatz wird abgesenkt, allerdings auf den Online-Bereich ausgedehnt. Für den Fiskus soll sich in Summe nichts ändern. Geplant ab 1.1.2018.
  • Kalte Progression: Ab einer Inflation von fünf Prozent werden die ersten beiden Tarifstufen automatisch erhöht. Geplant ab 1.1.2019.
  • Flugabgabe: wird halbiert. Geplant ab 1.1.2018.
  • AUVA-Zuschuss: steigt von 50 auf 75 Prozent für Betriebe bis 10 Mitarbeiter. Geplant ab 1.7.2017.
  • Forschungsprämie: erhöht sich von 12 auf 14 Prozent. Geplant ab 1.1.2018.
  • Vorzeitige Abschreibung: in Höhe von 30% der Investitionen von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie z.B. Maschinen, ausgenommen sind wie üblich Gebäude und PKW. Geplant für 1.3. bis 31.12.2017.

Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt in den nächsten Monaten. Es kann sich daher noch einiges ändern.

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 mit allen geplanten Änderungen finden Sie unter:
http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201