Vor Weihnachten kam die Koalitionsvereinbarung. Hier ein paar interessante steuerliche Punkte:

  • Einkommensteuergesetz soll neu gefasst und einfacher lesbar werden.
  • Gleiche Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Steuer.
  • Die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer soll von 150 Euro auf 400 Euro angehoben werden.
  • Vorausgefüllte Steuererklärungen in FinanzOnline.
  • Vereinfachung der Steuererklärungen für alle Einkunftsarten.
  • Abschaffung des Wareneingangsbuches.
  • Evaluierung des Dienstleistungsschecks und praktikable Neuregelung.
  • Der erste Steuersatz soll von 36,5 Prozent auf 25 Prozent abgesenkt werden. Aber nur dann, wenn die Finanzierung gesichert ist.
  • Gebühren sollen vereinfacht und die Gesellschaftssteuer 2016 abgeschafft werden.
  • Die Solidaritätsabgabe wird verlängert. Außerdem sollen Jahreseinkommensteile über 500.000 Euro im Betrieb nicht absetzbar sein.
  • Der KFZ-Sachbezug soll statt maximal 600 Euro nun 720 Euro betragen.
  • Ausländische Verluste sollen in der Gruppenbesteuerung nur noch mit 75 Prozent des österreichischen Gewinns verrechnet werden können.
  • Die GmbH „light“ führte zu vielen Kapitalherabsetzungen. Um das zu verhindern, plant die Regierung eine Auffüllungsverpflichtung mit zukünftigen Gewinnen.
  • Für den Gewinnfreibetrag mit Investitionen braucht man in Zukunft Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken. Diese Maßnahme ist vorerst bis 2016 befristet.
  • Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht und Doppelbesteuerungsabkommen für Drittstaaten-Angehörige, damit auch sie in die KESt-Pflicht kommen.

Weitere Informationen
(auf der Seite der Kammer der Wirtschaftstreuhänder):

Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
Zusammenfassung der steuerlichen Vorhaben des Arbeitsprogramms