Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag absetzen zu können. Prüfen Sie unsere Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen
□ Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)
□ betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
□ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
□ Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro),
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf
□ Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB (2013-2016), max. GFB: 45.350­­­Euro
Investitionen
✓ Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
✓ Gebäude und Mieterinvestitionen
✓ Wohnbauanleihen (bis 2016). Danach gelten wieder alle §14-Wertpapiere
– nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
– nicht Luftfahrzeuge
– nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
– nicht von Konzerngesellschaft gekauft
– nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsfreibetrag /-prämie
– nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
□ Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
□ Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2016, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.