Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag absetzen zu können.

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen
o Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)
o betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
o Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
o Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro),
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf
o Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro
Investitionen
o Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
o Gebäude und Mieterinvestitionen
o Wertpapiere: Seit heuer können Sie wieder in §14-Wertpapiere investieren. Fragen Sie Ihre Bank
– nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
– nicht Luftfahrzeuge
– nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
– nicht von Konzerngesellschaft gekauft
– nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie
– nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
o Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
o Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2018, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.