Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag voll absetzen zu können.

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen

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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)

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betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)

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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung

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Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro).
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf

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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro

Achtung: Betriebsausgabenpauschale ist nicht möglich.

Investitionen

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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)

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Gebäude und Mieterinvestitionen

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Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank

nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)

nicht Luftfahrzeuge

nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung

nicht von Konzerngesellschaft gekauft

nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie

nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter

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Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)

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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2019, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.