Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag voll absetzen zu können.

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen

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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)

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betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)

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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung

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Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro).
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf

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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro

Achtung: Betriebsausgabenpauschale ist nicht möglich.

Investitionen

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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)

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Gebäude und Mieterinvestitionen

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Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank

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nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)

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nicht Luftfahrzeuge

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nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung

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nicht von Konzerngesellschaft gekauft

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nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie

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nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter

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Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)

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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2019, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.