Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag absetzen zu können. Prüfen Sie unsere Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen
Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)
betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro),
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB (2013-2016), max. GFB: 45.350­­­Euro
Investitionen
Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
Gebäude und Mieterinvestitionen
Wohnbauanleihen (bis 2016). Danach gelten wieder alle §14-Wertpapiere
nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
nicht Luftfahrzeuge
nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
nicht von Konzerngesellschaft gekauft
nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsfreibetrag /-prämie
nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2016, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.