Ab 1. Juli soll es ihn bereits geben: Den Beschäftigungsbonus, der eine Förderung von 50 Prozent auf Lohnnebenkosten bringt.

Gefördert werden die Lohnnebenkosten für zusätzliche Beschäftigte für die Dauer von drei Jahren. Dazu muss man einen Antrag vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Vollzeitäquivalents bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) stellen. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein als Zuschuss ausbezahlt. Dieser kann so lange beantragt werden, solange budgetäre Mittel vorhanden sind.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent auf die Lohnnebenkosten. Zu den Lohnnebenkosten zählen auch die Dienstgeber-Sozialversicherungsbeiträge. Somit beträgt die Förderung rund 15 Prozent vom Bruttolohn für Dienstnehmer mit einem monatlichen Entgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 4.980 Euro. Darüber hinaus winken immerhin noch 3,75 Prozent.

Den Beschäftigungsbonus gibt es nur für neue Beschäftigungsverhältnisse, wenn
• eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person,
• oder ein Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung (z.B. Schule, Uni),
• oder ein Jobwechsler, also jene, die in Österreich bereits beschäftigt waren, eingestellt wird
• oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte besteht.

Nicht gefördert werden neue Beschäftigungsverhältnisse, die durch Umgründung oder Verschiebungen im Konzern entstehen.

Die genauen Regelungen wissen wir erst, wenn die Förderrichtlinie veröffentlicht ist. Das kann aber lange dauern. Im Augenblick ist noch nicht einmal der budgetäre Rahmen im Parlament beschlossen worden.

Tipp: Wenn Sie neue Mitarbeiter planen, stellen Sie – sofern möglich – bereits Anfang Juli 2017 den Antrag. Sonst kann es passieren, dass Sie leer ausgehen, weil die Fördertöpfe schon ausgeschöpft sind.

Informationen „Vortrag an den Ministerrat“ vom 21.2.2017