Lange angekündigt, jetzt dürfte es soweit sein: Der Papamonat kommt und das Kinderbetreuungsgeld wird reformiert. Betroffen sind Geburten ab 1.3.2017.

Im Parlament wurde die Einführung des Papamonats, des Kinderbetreuungsgeld-Kontos und des Partnerschaftsbonus beschlossen.

Papamonat

Wer als Vater (Adoptiv- oder Pflegevater) einen Monat nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, bekommt rund 700 Euro an Familienzeitbonus ausbezahlt.

Der Papamonat kann zwischen 28 und 31 Tagen dauern und muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt konsumiert werden. Der Vater unterbricht seine Erwerbstätigkeit während des Papamonats und darf auch keine andere Erwerbstätigkeit ausüben. Er darf kein Arbeitslosengeld oder eine krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung beziehen.

Der Vater hat keinen gesetzlichen Anspruch auf den Papamonat, sondern muss sich mit seinem Dienstgeber einigen. Es besteht auch kein Kündigungsschutz in dieser Zeit.

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) löst das Kinderbetreuungsgeld-Konto die vier Pauschalmodelle ab. Nur das einkommensabhängige KBG bleibt bestehen.

Grundsätzlich gilt: Je länger die Eltern oder ein Elternteil KBG konsumieren, desto weniger Geld erhalten sie pro Monat. Die Gesamtsumme bleibt gleich, unabhängig von der Bezugsdauer. Neu: Alle Berechnungen basieren auf Kalendertagen und nicht mehr auf Monaten. Wir haben verschiedene Varianten gerechnet:

Tage insgesamt entspricht Monate 1) davon mind. 2. Elternteil entspricht Monate 1) entspricht Modell iVz 2) KBG pro Tag
in Euro 3)
KBG insges.
in Euro

Ein Elternteil

min. 365 12 0 0 12+0 1,00 33,88 12.366,20
max. 851 28 0 0 28+0 2,33 14,53 12.366,20
Beispiel 608 20 0 0 20+0 1,67 20,34 12.366,20

Zwei Elternteile

min. 456 15 91 3 12+3 1,25 33,88 15.449,28
max. 1063 35 212 7 28+7 2,33 14,53 15.449,28
Beispiel 548 18 109 4 14+4 1,20 28,19 15.449,28
Beispiel 730 24 146 5 19+5 1,60 21,16 15.449,28

Anmerkungen
1) 30,42 Tage pro Monat (Durchschnitt)
2) individuelle Verhältniszahl (= gewählte Tage / Minimumtage)
3) KBG pro Tag = 33,88 Euro / iVz

Im Unterschied zum derzeitigen KBG muss der andere Elternteil länger in Karenz gehen. Tendenziell bekommt man mehr KBG als bisher je höher die Partnerbeteiligung ist und je kürzer man KBG bezieht. In der Langvariante steigt man schlechter aus, da sich die maximale Bezugsdauer um zwei Monate bei einem Elternteil bzw. ein Monat bei Partnerbeteiligung (zwei Elternteile) reduziert hat.

Partnerschaftsbonus

Zusätzlich wird ein Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro eingeführt. Dieser wird ausbezahlt, wenn sich die Eltern die Betreuung 50:50 oder 60:40 aufteilen. Den Bonus gibt es auch beim einkommensabhängigen KBG. Alleinerzieher gehen leer aus.

Bundesgesetzblatt (Familienzeitbonusgesetz, KBG-Gesetz)