Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz bringt wie berichtet seit 1. Juli 2017 Rechtssicherheit für Selbständige und ihre Auftraggeber.
Nun ist er da: Der Fragebogen, der bei korrekter Beantwortung Rechtssicherheit bringen soll. Bei neuen Selbstständigen, bestimmten freien Gewerben und bei Aufnahme einer bäuerlichen Nebentätigkeit schickt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den neuen Fragebogen. Die 27 Fragen sollen klären, ob man selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig ist und welche Versicherung zuständig ist. Die betroffenen Versicherungsträger prüfen die Zuordnung. Die Zuordnung ist bindend, solange sich der Sachverhalt nicht ändert.
Auch eine freiwillige Feststellung ist möglich. Den Antrag auf Versicherungszuordnung kann entweder der Versicherte selbst oder der Auftraggeber stellen. Auch hier wird dem Antragsteller der Fragebogen zugeschickt.