Kaum ist ein Unternehmen gegründet, flattern schon Erlagscheine ins Haus, die kostenpflichtige Eintragungen in Branchenregister, Gewerbeindex etc. beinhalten. Die Texte sind so abgefasst, dass man glaubt, es ist eine offizielle Zuschrift des Firmenbuchgerichts (mit Staatsflagge samt Bundesadler).

Der Teufel steckt wie immer im Kleingedruckten: Einmal ist von einem unverbindlichen Angebot die Rede, das man mit der Zahlung annimmt. Das andere Mal ist es ein einmaliger kostenloser Eintrag mit einer anschließenden Mitgliedschaft. Gebunden ist man in beiden Fällen auf einige Jahre, was dann Kosten von ein paar Tausend Euro beschert.

Wie es um die Seriosität dieser Anbieter bestellt ist, zeigen Nachforschungen, wonach deren Firmensitze meist im Ausland liegen. Weiters erscheinen diese „Branchenverzeichnisse“ quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit und erzielen somit keine Werbewirksamkeit.

Derzeit warnt auch das Finanzministerium vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen mit dem Logo des Finanzministeriums. Hier werden Jungunternehmer für eine vermeintliche Eintragung ins Firmenbuch oder in ein UID-Nummern-Register zu einer Überweisung aufgefordert.

Wer irrtümlich unterschrieben hat, sollte nicht zahlen und sich an das Rechtsservice der Wirtschaftskammer wenden. Auch der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb geht vehement gegen diese Abzocker vor. Hat man schon bezahlt, hilft ohnehin nur mehr eine Strafanzeige wegen Betrugsverdacht.

Finanzministerium BMF warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen