Was viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen: Die E-Zustellung ist Pflicht! Ausnahmen gibt es nur für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internet.

Behörden dürfen zustellen – Unternehmen müssen empfangen

Seit Anfang 2020 dürfen alle Bundesbehörden elektronisch in das elektronische Postfach im Unternehmensserviceportal USP unter „MeinPostkorb“ zustellen, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist.

Als Unternehmer gilt hier, wer eine der folgenden Einkunftsarten erzielt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Ausgenommen sind nur Kleinunternehmer, die die Umsatzgrenzen laut Umsatzsteuergesetz nicht überschreiten und Unternehmen ohne Internetanschluss oder ohne Handy. Ausreichend für das USP sind jedoch ein Internet-PC und ein Tastenhandy.

Handysignatur erforderlich

Für den Empfang von elektronischen „Einschreibern“ braucht man eine Handysignatur. Damit erspart man sich die gelben Zettel und den Gang auf die Post. Wer noch keine Handysignatur hat, geht am einfachsten persönlich mit Handy und Ausweis in eine der vielen Registrierungsstellen:

https://www.handy-signatur.at/hs2/#!infos/getyourhandysignatur-registration

Die Handysignatur wird dann innerhalb weniger Minuten aktiviert.

Zustellung einfache Postsendung

Nicht eingeschriebene Postsendungen, können auch ohne Handysignatur zugestellt werden. Manche Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich gar nicht bewusst, dass sie bereits einen USP-Zugang mit einem Postkorb haben, denn im Jahr 1999 bekamen alle FinanzOnline-Kunden mit elektronischer Zustellung auch einen elektronischen Postkorb im USP.

Aus unserer Praxis können wir berichten, dass das Finanzamt vor allem Zahlungsaufforderungen gerne direkt an den Klienten zustellt und nicht an die vertretende Steuerberatungskanzlei. Klappt hier die Verständigung nicht, kann das unangenehme Konsequenzen wie Pfändung, Terminverlust und Säumniszuschläge nach sich ziehen.

Tipps

  • Prüfen Sie Ihren USP-Zugang und den Postkorb. Ist ein Einstieg (noch) möglich?
  • Kontrollieren Sie die E-Mail-Adresse des Postbevollmächtigten. Ist diese noch aktuell?
  • Aktivieren Sie eine Abwesenheitsnotiz, wenn Sie z.B. verreisen. Sonst versäumen Sie womöglich wichtige Einspruchs- oder Beschwerdefristen.
  • Aktivieren Sie zwei Postbevollmächtigte, die sich gegenseitig vertreten können.
  • Hinterlegen Sie zwei E-Mail-Adressen für jeden Abholer, falls es ein technisches Problem mit einer Adresse gibt.

Weitere Informationen

USP: Elektronische Zustellung

Wirtschaftskammer: FAQs zur Elektronischen Zustellung (E-Zustellung)