Beim Einkauf von Schnäppchen im Ausland sollten Sie ein paar Dinge beachten:

Aus der EU

Waren aus der EU für den Eigenbedarf können im Reisegepäck ohne Abgaben und Zölle eingeführt werden. Richtmengen für den Eigenbedarf:

  • Tabakwaren (ab 17 Jahren): 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak
  • Alkohol (ab 17 Jahren): 10 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol), 20 Liter andere alkoholische Getränke als Bier, Schaumwein oder Wein (bis 22% Alkohol), 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

Aus Nicht-EU-Ländern

Hier gelten strenge Höchstgrenzen:

  • Tabakwaren (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak
  • Alkohol (Mindestalter 17 Jahre): 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol) oder 2 Liter alkoholische Getränke (unter 22% Alkohol) plus 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.
  • Medikamente: drei Einzelhandelspackungen (im Ausland gekauft)
  • Andere Waren: 430 Euro für Flugreisende, 300 Euro für andere Reisende, 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren.

Warensendungen aus dem Drittland

bis 22 Euro können zoll- und steuerfrei eingeführt werden (Ausnahmen: Alkohol, Tabak, Parfum). Bis 150 Euro Warenwert fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an. Für private Geschenksendungen gilt eine Wertgrenze von 45 Euro.

Pflanzen

und pflanzliche Produkte wie Blumen, Erde, Saatgut etc. aus einem Nicht-EU-Staat dürfen ohne Pflanzenschutzzeugnis zumeist nicht eingeführt werden. Wer ein pflanzliches Mitbringsel erwerben will, sollte sich beim Zoll vorher erkundigen.

Wer Plagiate kauft riskiert Strafen

Je nach Urlaubsland kann der Kauf von Plagiaten teuer zu stehen kommen. In Frankreich drohen Strafen bis 300.000 Euro oder drei Jahre Gefängnis für den Kauf von gefälschten Markenartikeln. Die Mitnahme nach Österreich ist derzeit straffrei. Es gelten die genannten Einfuhrgrenzen.

Bargeld melden

Wer Bargeld in Euro oder Fremdwährung über 10.000 Euro in die EU bringt oder ausführt, muss dies melden (Formular ZS 292).

Weitere Informationen

Infobroschüre „Zoll Info 2012“

Formular ZS 292