Wer Rechnungen an den Bund legt, darf dies ab 2014 nur noch elektronisch machen. Stellen Sie schon jetzt um.

Ab 1.1.2014 akzeptiert der Bund keine Papierrechnungen mehr. Ab dann müssen alle Rechnungen elektronisch eingereicht werden. Seit heuer können Sie freiwillig elektronisch fakturieren.

Betroffen sind Rechnungen an alle Bundesdienststellen wie Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen, das Parlament, die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof. Noch nicht betroffen sind Rechnungen an Länder und Gemeinden sowie an ausgelagerte Körperschaften. Den Link zur Liste der Bundesdienststellen finden Sie unten.

Neben den umsatzsteuerlichen Rechnungsbestandteilen muss die E-Rechnung an den Bund noch folgende Informationen enthalten:

  • Lieferantennummer des Bundes (steht auf der Beauftragung)
  • Auftragsreferenz (steht ebenfalls auf der Beauftragung)
  • Positionsnummer(n), sofern sie bei der Beauftragung angegeben wurde(n)
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Zahlungsbedingungen
  • Email-Adresse des Vertragspartners

Sie können die Rechnungen über das Unternehmensserviceportal (USP) mittels Einzelformular, manuellem Upload oder automatischem Webservice schicken. Was sinnvoll ist, hängt von der Anzahl der Rechnungen an den Bund ab. Für Rechnungsaussteller aus den EU-Ländern gibt es zusätzlich das PEPPOL-Verfahren (Pan-European Public Procurement OnLine).

Tipp: Für KMU wird der manuelle Upload zumeist die praktischste Methode sein. Hier kann die Rechnung wie gehabt im Fakturierungsprogramm, Word oder Excel erstellt werden. Sie muss dann im ebInterface-Format abgespeichert und über das USP geschickt werden.

Weitere Informationen:

E-Rechnung an den Bund – https://www.erb.gv.at/

Liste der betroffenen Bundesstellen

USP: E-Rechnung an den Bund

Finanzministerium: E-Rechnung Leitfaden