Kurz vor der Sommerpause hat der Nationalrat noch einiges beschlossen. So werden beispielsweise die Karenzeiten seit 1. August 2019 in voller Höhe angerechnet.
Anrechnung von Geburten bis 31.7.2019
Nach Anrechnung „alt“ wird laut Gesetz nur die erste Karenz in einem Dienstverhältnis für maximal zehn Monate angerechnet. Die gesetzliche Regelung kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn der Kollektivertrag keine günstigere Anrechnung vorsieht.
Außerdem werden diese zehn Monate nur angerechnet für:
- die Bemessung der Kündigungsfrist,
- die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- das Urlaubsausmaß,
- für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche wie z.B. Gehaltsvorrückungen werden Karenzzeiten nur dann berücksichtigt, wenn es der Kollektivvertrag vorsieht.
Anrechnung von Geburten ab 1.8.2019
Die gesetzliche Elternkarenz bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes wird voll berücksichtigt – und zwar für alle Ansprüche, die von der Dienstzeit abhängen. Weiters gilt die Vollanrechnung für jedes Kind und nicht nur für eines.