Die Abfederung der steil angestiegenen Energiepreise soll bis Jahresende für viele Unternehmen durch eine Förderung möglich werden. Die Regierung hat Ende September die Eckpunkte präsentiert. Die Förderrichtlinie mit allen Details zur Umsetzung ist jedoch noch ausständig, ebenso die Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Die gesetzliche Grundlage wurde bereits im Juni 2022 mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz UEZG geschaffen. Das UEZG hat damals eine Gesamtfördersumme von 450 Millionen Euro vorgesehen, nun soll das Budget auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden.
Welche Unternehmen sind förderbar:
Energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen.
NICHT förderbar sind energieproduzierende, mineralölverarbeitende Unternehmen, staatliche Einheiten, sowie Unternehmen des Banken- und Finanzierungswesens. Für die Land- und Forstwirtschaft soll es eigene Förderprogramme geben.
Was wird gefördert?
Kosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel) für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022.
Voraussetzung für die Förderung
Die Energiekosten müssen sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen. (Produktionswert = Umsatz + Bestandsveränderungen – Handelswaren)
Das 3 % – Kriterium entfällt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. 700.000 €.
Förderstufen
Es sind folgende 4 Förderstufen vorgesehen:
Stufe 1 | Förderung der Energiekosten mit 30 % der Mehrkosten vom Vorjahr – Zuschussgrenzen 2.000 € bis 400.000 € |
Stufe 2 | 30 % Förderung von 70 % des Vorjahresverbrauchs bei zumindest Verdoppelung der Preise, keine Treibstoffe. Förderhöhe max. 2 Mio. € |
Stufe 3 | Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten – Zuschuss max. 25 Mio € |
Stufe 4 | Förderung für ausgewählte Branchen z.B. Stahl, Zement, Glas |
Ein Pauschalmodell für Kleinst- und Kleinbetriebe mit einer Förderung zw. 300 € und 1.800 € ist ebenfalls in Ausarbeitung.
Abwicklung der Förderung
Die Förderung läuft über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Eine Registrierung über den Fördermanager wird voraussichtlich von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein, um den Antrag dann ab Mitte November stellen zu können.
Für verschiedene Voraussetzungen bzw. Sachverhalte (zB Einstufung als „energieintensives Unternehmen“, Ermittlung der 3 %-Schwelle, etc.) soll eine Steuerberaterbestätigung notwendig sein.
Auflagen und Bedingungen:
- Bis 31.03.2023 müssen gewisse Energiesparmaßnahmen eingehalten werden (betrifft zB Schaufensterbeleuchtung, Heizschwammerl, etc.).
- Größere Unternehmen müssen Energiesparkonzepte vorlegen.
- Managerboni müssen eingeschränkt werden, ähnlich wie bereits bei COVID-19 Förderungen.
Offene Fragen zum Energiekostenzuschuss
Wir sind gespannt auf die Details der Richtlinie, denn noch sind viele Fragen offen:
- Bleiben Freiberufler und Neugründer aus der Förderung ausgeschlossen?
- Wie komplex wird die Ermittlung der Strom- u. Gaskosten für Unternehmen ohne Jahresabrechnungen zum passenden Förderzeitpunkt?
- Gibt es Fälle, für die man keine Steuerberaterbestätigung benötigt?
- Wann endet die Antragsfrist?
- ….?
Eines ist sicher: So intensiv wie heuer werden sich viele Unternehmer*innen noch nie mit Ihren Energierechnungen beschäftigt haben.