Der Wettlauf um den Energiekostenzuschuss für Unternehmen hat mit 7. November bereits begonnen. Sichern Sie sich durch eine unkomplizierte Voranmeldung die Chance auf eine Förderung. Inzwischen sind weitere Details bekannt.

Vorab ein paar neue Erkenntnisse

Diese Infos stammen aus einem Seminar der Akademie der Steuerberater sowie der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Die Richtlinie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in Ausarbeitung. Es kann sich daher noch etwas ändern.

  • Freiberufler sind nicht ausgeschlossen (siehe unten Punkt 2)
  • Bei der Voranmeldung darf man als zweiten Ansprechpartner bereits den Steuerberater angeben bzw. können wir die Voranmeldung auch für Sie durchführen.
  • Voranmeldezeitraum wurde verlängert bis 28. November 2022
  • Anmeldezeitraum beginnt frühestens am 29. November 2022
  • First-Come-First-Served-Prinzip gilt weiterhin. Daher empfehlen wir eine rasche Anmeldung.

Wer erhält einen Zuschuss?

Für eine schnelle Prüfung, orientiert man sich an folgenden drei Grundvoraussetzungen:

  1. Zuschuss muss mindestens 2.000 Euro betragen.
    In der Basisstufe (Stufe 1) gibt es 30 Prozent der Mehrkosten gegenüber 2021 an Treibstoffen, Erdgas und Strom. Der Förderzeitraum läuft geplant von Februar bis September 2022. Das bedeutet, dass die Mehrkosten an Energie von 2-9/2022 über 6.666 Euro betragen müssen, um überhaupt in den Genuss der Förderung kommen zu können.
  2. Gewerbliches, industrielles oder gemeinnütziges Unternehmen.
    Freiberufler und Selbständige ohne Gewerbeschein sind laut letzter Information doch nicht ausgeschlossen. Einige Branchen aus der Energiewirtschaft bzw. Banken, Versicherungen, Immobilienwirtschaft werden nicht gefördert. Für gemeinnützige Vereine ist noch nicht klar, wie diese einbezogen werden. Für Land- und Forstwirte sowie für KMUs, die die Mindestförderhöhe von 2.000 Euro nicht erreichen, soll eine eigene Förderung kommen.
  3. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 700.000 Euro
    müssen außerdem das Kriterium „energieintensiv“ erfüllen. Dafür müssen Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes bzw. Produktionswertes ausmachen. Eine genaue Definition erwarten wir dann in den Richtlinien.

Folgende Daten sind für die Voranmeldung notwendig:

  • Information zum Förderungswerber
    (Firmenname, Rechtsform, Adresse, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en) im Unternehmen
  • die für den Antragsprozess gewünschten E-Mail-Adressen (max. zwei)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat. Wenn ja: Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt

Tipp: Starten Sie nach der Voranmeldung bereits mit der Datenvorbereitung, da diese einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Weitere Informationen

AWS-Infoseite mit Link zur Voranmeldung

AWS-Infoseite für Unternehmen bis 700.000 Euro Umsatz (inkl. Link zur Excel-Berechnungshilfe)

AWS-Infoseite für Unternehmen ab 700.000 Euro Umsatz (inkl. Link zur Excel-Berechnungshilfe/)