Eine Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich für Familien meistens aus. Familienbonus, Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag und außergewöhnliche Belastungen bringen Steuergutschriften – auch Niedrigverdienern.
Familienbonus
Ab 2019 können Sie den Familienbonus beantragen. Dieser bringt eine Steuergutschrift von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis 18 Jahre. Für volljährige Kinder sind es 500 Euro. Die Voraussetzung ist, dass für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird.
Tipp Aufteilung: Sie können den Familienbonus aufteilen. Die optimale Aufteilung hängt vom Verdienst beider Elternteile ab. Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung gemeinsam in FinanzOnline erstellen, sehen Sie vorab, wie sich der Familienbonus auswirkt und können unterschiedliche Aufteilungen testen.
Kindermehrbetrag
Alleinverdiener und Alleinerzieher mit geringem Einkommen bekommen zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr als Kindermehrbetrag ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass man an weniger als 330 Tagen im Jahr Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen hat.
Mehrkindzuschlag
Ab dem dritten und für jedes weitere Kind mit Familienbeihilfe gibt es einen Zuschlag von 20 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen im vergangenen Jahr weniger als 55.000 Euro betrug.
Negativsteuer
Alleinverdiener und Alleinerzieher bekommen bei einem Einkommen unter 12.000 Euro den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Kindermehrbetrag als Negativsteuer ausbezahlt.
Weitere Infos finden Sie in der Broschüre der Arbeiterkammer „Steuertipps für Eltern“