Neben dem Energiepaket wurde ein weiteres großes Entlastungspaket geschnürt. Teile des neuen Teuerungs-Entlastungspakets wurden bereits im Nationalrat beschlossen.

Bereits beschlossene Maßnahmen

  • 300 Euro Teuerungsausgleich für „vulnerable Gruppen“:
    Arbeitslose,
    Empfänger von Sozialhilfe oder Mindestsicherung,
    Empfänger einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage,
    Empfänger von Übergangs-, Kranken-, Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsgeld,
    Empfänger von Beihilfen der Studienbeihilfenbehörde –
    Auszahlung im September 2022
  • 180 Euro Sonder-Familienbeihilfe: pro Kind – Auszahlung im August 2022
  • 500 Euro Familienbonus Plus (zusätzlich): pro Kind und Jahr bis 18 Jahre und bei Familienbeihilfenbezug – Auszahlung bis September 2022 über Aufrollung der Lohnverrechnung bzw. Steuererklärung.
  • 120 Euro Familienbonus Plus (zusätzlich): pro Kind und Jahr ab 18 Jahre und bei Familienbeihilfenbezug – Auszahlung bis September 2022 über Aufrollung der Lohnverrechnung bzw. Steuererklärung.
  • 300 Euro Kindermehrbetrag (zusätzlich): für Niedrigverdiener pro Kind bei Familienbeihilfenbezug – Auszahlung über Steuererklärung.
  • Teuerungsausgleich Wohnen: gebührt, wenn Mieter von gemeinnützigen Bauvereinigungen von Wohnungsverlust bedroht sind. Die entsprechende Richtlinie ist in Ausarbeitung.
  • 500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für Niedrigverdiener: für Jahreseinkommen bis 18.200 Euro; bis 24.500 Euro Jahreseinkommen wird der Absetzbetrag eingeschliffen. Absetzbetrag wird auch als Negativsteuer ausbezahlt – Auszahlung über Steuererklärung.
  • 500 Euro Einmalzahlung für Niedrigpensionisten: für Pensionen von 1.200 Euro bis 1.800 Euro monatlich. Darunter und darüber bis 2.250 Euro Gesamtpension pro Monat wird eingeschliffen – Auszahlung im August 2022
  • 3.000 Euro Teuerungsprämie: kann der Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei jeweils im Jahr 2022 und 2023 auszahlen, wobei 2.000 Euro jedenfalls und die weiteren 1.000 Euro aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift ausbezahlt werden können. Achtung: Teuerungsprämie und die Gewinnbeteiligung dürfen in Summe nicht mehr als 3.000 Euro betragen, sonst fallen Abgaben an.
  • Verschiebung der CO2-Bepreisung: von Juli auf Oktober 2022
  • Senkung Lohnnebenkosten: Der Beitrag für die Unfallversicherung wird ab 2023 von 1,2 auf 1,1 Prozent abgesenkt.
  • 500 Euro Klimabonus: für jeden Erwachsenen und 250 Euro für Kinder gibt es 2022 fix – Auszahlung ab Oktober 2022. Ab 2023 hängt die Höhe des Klimabonus dann von der Gemeinde ab.

Geplante Maßnahmen

  • Abschaffung der kalten Progression
  • Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen