Die geplante Erhöhung der Eintragungsgebühr – Basis Verkehrswert statt dreifacher Einheitswert – hat auf massiven Wiederstand gestoßen. Die Justizministerin gab in einigen Punkten nach und entschärfte die Gebührennovelle.

In einer Presseaussendung vom 19.10.2012 hat die Justizministerin Beatrix Karl die sehr kurzfristig angesetzte Änderung bei der Grundbuchs-Eintragungsgebühr überarbeitet. Vor allem bei den Begünstigungen – dreifacher Einheitswert bzw. max. 30 Prozent vom Verkehrswert – gab es erfreuliche Änderungen:

Familienkreis erweitert: Im Entwurf waren nur Übertragungen von (Ehe-)partnern, Eltern und Kindern vorgesehen. Nun soll der Kreis auf Großeltern, Enkel, Geschwister, Nicht und Neffen des Überträgers erweitert werden.

Wohnbedürfnis: Dieses Kriterium ist nun gefallen – ebenso die Notwendigkeit des gemeinsamen Haushalts.

Auch bei Verkauf: Derzeit wird bei Verkauf innerhalb der Familie der Verkaufspreis als Basis herangezogen. Nun soll auch hier begünstigt eingetragen werden.

Betriebsfortführung: Auch hier soll die Begünstigung gelten – und das auch z.B. bei Zusammenschluss von Gesellschaften oder bei Übertragung von einer Immobilie auf den Gesellschafter.

Übergangsfrist: Diese wurde von Ende Oktober auf Ende Dezember 2012 verlängert. Alle Anträge, die bis Jahresende bei Gericht eintreffen, fallen noch in die alte Rechtslage.

Ermittlung Verkehrswert: Nun wurde klargestellt, dass zur Schätzung des Verkehrswerts der Immobilienpreisspiegel genügt und kein Gutachten verlangt werden wird.

Hinweis

Die geplanten Änderungen werden derzeit in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Es kann sich daher noch etwas ändern.