Die EU führt eine neue Paketsteuer auf Importware ein. Bisher waren Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Wert von 150 Euro zollfrei. Ab 1. Juli 2026 sollen pro Sendung drei Euro Importsteuer fällig werden.

Einigung auf Zollreform

Derzeit können Päckchen bis zu einer Freigrenze von 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Dadurch sind Online-Einkäufe aus dem EU-Ausland im Vergleich zu heimischen Anbietern oft deutlich günstiger. Neben niedrigen Preisen, ist vor allem die schnelle und unkomplizierte Lieferung verlockend. Mitte Februar einigten sich die EU-Staaten nun auf eine Zollreform, die den wachsenden Trend zu günstigen Importen bremsen soll.

Billigware hauptsächlich aus China

Der Online-Handel mit Kleinpaketen boomt: Seit 2022 hat sich die Anzahl der Kleinsendungs-Importe jedes Jahr verdoppelt. Im Jahr 2024 waren es insgesamt rund 4,6 Milliarden Päckchen – davon stammten beeindruckende 91 Prozent aus China.

Mit den steigenden Importmengen wächst jedoch auch der Druck auf Umwelt und innereuropäischen Handel. Viele Produkte aus Drittstaaten werden nicht nach europäischen Standards geprüft, wodurch Waren mit Qualitäts- und Sicherheitsmängeln in Umlauf gelangen können. Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko für Verbraucher: Die gelieferten Artikel entsprechen nicht immer der Beschreibung oder treffen gar nicht erst ein. Ein verlässlicher Verbraucherschutz ist in diesen Fällen oft nur schwer durchsetzbar.

Drei-Euro-Importsteuer als Übergangslösung

Langfristig plant die EU, die 150-Euro-Freigrenze vollständig abzuschaffen. Ab 2028 sollen alle in die EU eingeführten Waren bereits ab dem ersten Euro zollpflichtig werden. Übergangsweise gilt ab dem 1. Juli 2026 ein Pauschalzoll von drei Euro für Lieferungen, die bisher unter die Freigrenze fielen.

Wichtig: Die Drei-Euro-Importsteuer wird pro Warenkategorie und nicht pro Paket erhoben. Enthält ein Paket verschiedene Waren, kann die Abgabe unter Umständen mehrfach fällig werden.