Wer seit 1. Juli eine Ware innerhalb der EU an eine Privatperson verkauft, muss – von wenigen Ausnahmen abgesehen – stets die Umsatzsteuer des Empfängerlandes verrechnen. Die EU erleichtert mit ihrem Tool „Access2Markets“ die Suche nach dem richtigen Steuersatz.

Innergemeinschaftlicher (ig) Versandhandel

Mit 1.7.2021 trat die Neuregelung zum ig Versandhandel in Kraft. Die bislang gültigen Lieferschwellen wurden abgeschafft. Das bedeutet, dass ein Warenversand ins EU-Ausland an eine Privatperson oder Organisationen ohne Vorlage einer gültigen UID-Nummer mit der USt des Empfängerlandes zu fakturieren ist.
Zur leichteren Abfuhr von unterschiedlichen Steuersätzen für unterschiedliche EU-Staaten steht zum Glück der EU-OSS zur Verfügung. Details dazu finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP) oder bei uns.
Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von 10.000 Euro pro Jahr für ig. Versand und elektronische EU-Dienstleistungen an Private.

Welcher USt-Satz gilt wofür?

Um nun mit der korrekten Umsatzsteuer abzurechnen, muss man sich die Mehrwertsteuersätze des jeweiligen Landes ansehen. In jedem Land gibt es neben dem Normalsteuersatz auch einen begünstigten Satz für bestimmte Produkte. Das kann die Sache schon etwas kompliziert machen. Die von der EU-Kommission bereitgestellten Infoseite „Access2Markets“ ist für diesen Zweck sehr hilfreich. Sie gibt es allerdings nur für Waren.

Beispiel: Versand von Biokosmetik an private AbnehmerInnen in Belgien

1. Webseite Access2Markets aufrufen

2. Produkt, Ursprungs- und Bestimmungsland eingeben > Suche
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Tipp: Der Begriff Kosmetik hat zu keinem Treffer geführt; mit Hautpflege hat es funktioniert.

3. Ergebnis verfeinern
Für das vorgeschlagene Ergebnis gibt es noch Unterpunkte. Daher Button „In der Warenliste zeigen“ anklicken.
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4. In der Warenliste den betreffenden Zweig mit + öffnen
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5. So lange öffnen bis man auf der tiefsten Ebene der Produkte ist und diese anklicken
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6. Das Ergebnis liefert den korrekten Mehrwertsteuersatz
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Tipp: Bei den Ergebnissen findet man auch eine interessante Handelsstromstatistik.

© Screenshots: Europäische Kommission

Europäische Kommission: Access2Markets
Unternehmensserviceportal (USP): Umsatzsteuer One-Stop-Shop
Unternehmensserviceportal (USP): Innergemeinschaftlicher Versandhandel