Frisch gebackene Eltern müssen ab 1. Mai 2015 keinen Antrag auf Familienbeihilfe mehr stellen. Die Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt ausbezahlt.

Nach der Anmeldung am Standesamt werden die Daten an das Finanzamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen.

Ist alles klar, bekommen die Eltern eine Auszahlungsinformation und das Geld direkt auf das Konto. Wenn das Finanzamt noch Informationen oder Nachweise wie IBAN benötigt, werden sie ersucht, die fehlenden Daten und Nachweise nachzuliefern.

Tipp: Die Stammdaten für die Familienbeihilfe können Sie in Ihrem persönlichen FinanzOnline-Zugang bearbeiten unter:
Eingaben > Anträge > Familienbeihilfe > Persönliche Daten

Information des Finanzministeriums