Die Finanzämter möchten händische Eingaben von Zahlscheinen reduzieren. Ab 1. April werden daher keine Zahlscheine mehr verschickt.

Vierteljahres-Zahlungen und Buchungsmitteilungen kommen ab dem zweiten Quartal ohne Zahlungsanweisung (Zahlschein). Wer weiterhin einen Zahlschein möchte, kann telefonisch oder schriftlich die weitere Zusendung anfordern. Weiterhin möglich sind Barzahlungen beim Finanzamt vor Ort.

Finanzamtszahlung

Wer seine Steuern im Electronic-Banking bzw. Online-Banking überweist, sollte schon jetzt die Vorlage „Finanzamtszahlung“ verwenden. Damit werden Steuernummer und Abgabenkennung korrekt übertragen. Bis Ende Juli 2016 wird diese Vorlage dann automatisch verwendet, sobald man auf das Finanzamtskonto überweist.

Alternativ kann man die Zahlung über FinanzOnline elektronisch durchführen. Man geht auf Extern > Zahlung. Vorteil: Die vorgeschriebenen Steuern sind bereits vorerfasst. Die ausgewählten Abgaben werden dann im eigenen Online-Banking zur Überweisung mittels EPS bereitgestellt. Tipp: Selbstbemessungsabgaben wie die Umsatzsteuer müssen vorher gemeldet werden.

Elektronische Buchungsmitteilungen und Vorauszahlungen

Auch hier werden nun alle vierteljährlichen Vorauszahlungen und Buchungsmitteilungen elektronisch in die Databox zugestellt, wenn man der elektronischen Zustellung zugestimmt hat.